Gemeinde Wangen - ELR Oberwälden
Bund und Länder unterstützen ihre Kommunen zunehmend in der Entwicklung verschiedener Bereiche durch die Bereitstellung diverser Förderprogramme. So auch das Förderprogramm Ländlicher Raum (ELR), das insbesondere für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer entwickelt wurde. Die Gemeinde Wangen nimmt mit ihrem Teilort Oberwälden bereits seit einigen Jahren an dem Programm teil. Unser Büro unterstützt Gemeinden bei der Erstellung der Aufnahmeanträge, sowie der Darstellung und Umsetzung förderfähigen Projekte. Die Förderschwerpunkte liegen auf den Bereichen Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.
In erster Linie werden gemeinsam mit der Gemeinde Leitziele und Leitlinien erarbeitet, die Grundlage für die zukünftige Entwicklung darstellen sollen. Für den Teilort Oberwälden wurden in einem umfassenden Bestandsplan die wesentlichen Missstände und Entwicklungspotentiale festgehalten. In einem Strukturkonzept werden dann die wesentlichen Maßnahmen und Projekte verortet und verbal in einem Entwicklungskonzept erläutert.
Landessanierungsprogramm Wangen
Mit dem Landessanierungsprogramm unterstützt das Land Baden-Württemberg Städte und Gemeinden jährlich mit namhaften Förderbeträgen bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Die Gemeinde Wangen hat sich zuletzt im Jahr 2014 mit einem Antrag für das Sanierungsprogramm beworben und mit unserem Büro ein städtebauliches Konzept für die Ortmitte erarbeitet. Fördergegenstand ist ein mehrjähriger Sanierungs- bzw. Entwicklungsprozess als Gesamtmaßnahme in einem genau abgegrenzten Gebiet, nicht aber die einzelne Maßnahme. Basierend auf der Entwicklungskonzeption "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung", wurden gezielt für den Ortskern eine Entwicklungsstrategie erarbeitet, deren Maßnahmen unter die Förderschwerpunkte des Sanierungsprogramms fallen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem, die Neuordnung der Ortsmitte, die Erweiterung der Seniorenwohnanlage, die Aussiedlung und der Neubau des Feuerwehrhauses, sowie diverse private Projekte die der Nachverdichtung und Schaffung von Wohnraum im Innenbereich dienen.
Stadt Owen - Sanierungsgebiet "Ober-und Unterstädtle"
Grundlage einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach § 136 BauGB ist die vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB, welche als Beurteilungsgrundlage die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse der Gemeinde umschreibt. So werden die Aufgaben und Inhalte der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme für jede Gemeinde spezifisch untersucht und formuliert. Untersuchungskriterien wie die bauliche Situation, die Infrastruktur, die Versorgungssituation oder ökonomische und ökologische Gegebenheiten, aber auch kuturelle oder soziale Strukturen spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Die Stadt Owen hat mit unserer Unterstützung im Jahr 2016 die vorbereitende Untersuchung für die Sanierungsmaßnahme "Ober- und Unterstädtle" aufgestellt und somit Leitbilder der städtebaulichen Erneuerung definiert. Neben der Untersuchung der Mängel und Missstände, bis hin zur Formulierung klarer Sanierungsziele, lag für uns die Aufgabe unter anderem an der Einschätzung der Durchführbarkeit hinsichtlich der Finanzierbarkeit und Mitwirkungsbereitschaft der Sanierungsbeteiligten.
Sanierungsgebiet "Ortsmitte III" in Dürnau
Das Sanierungsgebiet "Ortsmitte III" in Dürnau wurde im Jahr 2015 eingeleitet. Zu Beginn stand die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung nach § 141 BauGB. Hierbei wurden anhand einer Ortsbegehung, einer Auswertung vorhandener Datengrundlagen und Planungen, sowie einer Befragung der Eigentümer und Bewohner mittels eines Fragebogens, erste Mängel und Konflikte ermittelt.
Aus den im Rahmen der Erhebungen festgestellten städtebaulichen und funktionalen Mängel, Konflikte und Missstände ergeben sich Sanierungsziele, die in einem Neuordnungskonzept für die Sanierungsdurchführung dargestellt wurden.
Das Neuordnungskonzept stellt eine Leitlinie für die auf einen Zeitrahmen von voraussichtlich rd. zehn Jahren angesetzte Sanierungsdurchführung im Gebiet „Ortsmitte III“ dar.
Änderungen, sei es durch neue Überlegungen zur städtebaulichen Entwicklung oder aber durch eine nicht gegebene Realisierungsmöglichkeit von Einzelzielen, sind nicht ausgeschlossen und in Einzelfällen durchaus auch zu erwarten.