

Umweltbericht zum Bebauungsplan "Erweiterung Ziegelwasen" in Adelberg
Nach § 2 Abs. 4 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) zu berücksichtigen und die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im Umweltbericht dargestellt, welcher entsprechend den Vorgaben der Anlage zu § 2a BauGB erstellt wird. Er wird sodann gesonderter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan und dient als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In der Gemeinde Adelberg wurde der Bebauungsplan "Ziegelwasen" aufgestellt, der mit rund 1,2 ha Bauland für ca. 17 Einzel-oder Doppelhäuser schafft.
Auf Grundlage des Umweltberichts wurden die möglichen und notwendigen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Zur Vermeidung oder Minderung der mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen wirken sich zum Beispiel Maßnahmen aus, wie die ausschließliche Verwendung gebietsheimischer Arten zur Bepflanzung. Weitere Ausgleichsmaßnahmen in Form von Pflanzgeboten oder Pflanzbindungen werden teilweise im Bebauungsplan festgesetzt oder im Umweltbericht beschrieben.
Umweltbericht zum Bebauungsplan "Steinäcker" in Rohrau
In der Gemeinde Gärtringen wird eine neue Wohnbaufläche mit rund 1,7 ha geplant. Das Plangebiet liegt nordöstlich von Rohrau und wird künftig den bebauten Ortsrand darstellen.
Durch die Umsetzung der Planung wird es zu unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft kommen (z.B. durch Baufeldfreimachung, Baumfällungen, Versiegelung von Flächen usw.). Um diese Auswirkungen einschätzen zu können, wurde eine Umweltbericht zum Bebauungsplan gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht untersucht die Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Schutzgüter (z. B. Naturhaushalt, Landschaftsbild, Schutzgüter Mensch und Kultur, Sachgüter usw.). Bei der Planung wurde darauf geachtet, die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt so weit als möglich zu minimieren (z.B. Pflanzgebote usw.).
Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan soll eine nachhaltige Entwicklung des Baugebiets, insbesondere energiesparende Bauweisen, sichergestellt werden. Zur Kompensation von Flächenversiegelungen sind unter anderem Dachbegrünungen bei Flachdächern vorgesehen. Die Ausrichtung der Gebäude soll eine optimale Ausnutzung der Sonneneinstrahlung zur Energiegewinnung gewährleisten.
Eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wurde im Umweltbericht erstellt, sowie entsprechende Kompensationsmaßnahmen definiert.
Umweltbericht zum Bebauungsplan "Birkhof" in Deggingen
Die Gemeinde Deggingen plant die Realisierung der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohn- und Mischbaufläche "Birkhof" mit rund 4 ha am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde.
Das Plangebiet ist Teil der Schwäbischen Alb und liegt im Naturraum Mittlere Kuppenalb. Es handelt sich größtenteils um landwirtschaftliche Flächen, die als Wirschaftsgrünland, Acker oder Streuobstwiese genutzt werden.
Auch hier wurde gem. § 2 BauGB eine Umweltbericht zum Bebauungsplan erstellt. Das Ergebnis der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht zeigte, dass unter Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ein Kompensationsdefizit bei den Schutzgütern Arten und Biotope, sowie beim Boden verbleibt. Dieses Defizit muss außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ausgeglichen werden.
Die Konflikte "Überbauung und Versiegelung" und "Verlust und Entwertung von Biotopstrukturen" können nicht oder nur teilweise vermieden bzw. minimiert, oder im Plangebiet ausgeglichen werden. Die Kompensationsmaßnahmen intern und extern werden detailliert im Umweltbericht beschrieben.